MAN SE
 

DGAP-PVR News vom 03.07.2012

MAN SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

MAN SE 

03.07.2012 15:06

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Dr. Hans Michel Piëch, Österreich; die Dr. Hans Michel Piëch GmbH, Salzburg, Österreich; die Hans-Michel Piëch GmbH, Grünwald, Deutschland; Prof. Dipl.-Ing. Dr. h.c. Ferdinand Karl Piëch, Österreich; die Dipl.-Ing. Dr. h.c. Ferdinand Piëch GmbH, Salzburg, Österreich; die Ferdinand Piëch GmbH, Grünwald, Deutschland und die Ferdinand Karl Alpha Privatstiftung, Wien, Österreich (nachstehend die 'Mitteilenden') haben uns am 2. Juli 2012 gemäß § 27a Abs. 1 WpHG unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung vom 12. Juni 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG betreffend das Überschreiten der Schwelle von 75% der Stimmrechte an der MAN SE am 6. Juni 2012 Folgendes mitgeteilt:

1. Die Erhöhung der Beteiligung der Volkswagen Aktiengesellschaft an der MAN SE dient der Umsetzung strategischer Ziele. Die Erhöhung der Anzahl der von der Volkswagen Aktiengesellschaft gehaltenen Stimmrechte an der MAN SE führt zu einer Erhöhung der den Mitteilenden zuzurechnenden Stimmrechte an der MAN SE.
2. Die Mitteilenden beabsichtigen nicht, selbst innerhalb der nächsten 12 Monate Stimmrechte der MAN SE zu erwerben oder auf sonstige Weise zu erlangen. Nach Angaben der Volkswagen Aktiengesellschaft beabsichtigt diese, abhängig von den Marktverhältnissen weitere Stimmrechte an der MAN SE innerhalb der nächsten 12 Monate zu erwerben oder auf sonstige Weise zu erlangen. Ein weiterer Erwerb von Stimmrechten der MAN SE durch die Volkswagen Aktiengesellschaft würde zu einer Zurechnung dieser Stimmrechte zu den Mitteilenden führen.
3. Die Besetzung der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der MAN SE obliegt dem jeweils zuständigen Organ der MAN SE, ohne dass die Mitteilenden, denen die Stimmrechte an der MAN SE nur zugerechnet werden, mit Ausnahme von Herrn Prof. Dipl.-Ing. Dr. h.c. Ferdinand Karl Piëch und Herrn Dr. Hans Michel Piëch, hierauf direkten Einfluss hätten. Herr Prof. Dipl.-Ing. Dr. h.c. Ferdinand Karl Piëch ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der MAN SE und nimmt in dieser Funktion an den Beratungen und den Abstimmungen über die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands der MAN SE teil. Darüber hinaus ist Herr Prof. Dipl.-Ing. Dr. h.c. Ferdinand Karl Piëch Vorsitzender und Herr Dr. Hans Michel Piëch Mitglied des Aufsichtsrats der Volkswagen Aktiengesellschaft. In diesen Funktionen wirken sie an der Willensbildung der Volkswagen Aktiengesellschaft im Hinblick auf die Besetzung der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der MAN SE mit. Die Mitteilenden unterstützen das Bestreben der Volkswagen Aktiengesellschaft, unter Wahrung der jeweiligen Zuständigkeiten und im Rahmen des rechtlich Zulässigen ihre Interessen bei der Besetzung der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der MAN SE geltend machen zu wollen. 4. Die Mitteilenden unterstützen die von der Volkswagen Aktiengesellschaft angestrebte verstärkte Zusammenarbeit ihrer Konzernunternehmen im Bereich der Nutzfahrzeuge und die Absicht der Volkswagen Aktiengesellschaft, sich alle Optionen für die weitere Gestaltung eines integrierten Nutzfahrzeugkonzerns einschließlich des Abschlusses eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages offen zu halten. Soweit damit wesentliche Änderungen der Kapitalstruktur der MAN SE, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, verbunden wären, würden die Mitteilenden diese Änderungen unterstützen. 5. Die Erhöhung der Beteiligung der Volkswagen Aktiengesellschaft an der MAN SE führt zu einer Zurechnung der erworbenen Stimmrechte an der MAN SE zu den Mitteilenden. Eigen- oder Fremdmittel der Mitteilenden wurden zur Finanzierung eines Erwerbs von Stimmrechten an der MAN SE nicht aufgewendet.

München, 3. Juli 2012
Der Vorstand



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