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DGAP-Ad-hoc News vom 27.10.2010

E.ON AG: E.ON führt Wertberichtigung durch

E.ON AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis/Zwischenbericht
27.10.2010 08:37

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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E.ON führt Wertberichtigung durch
9 Prozent Ergebnisplus in den ersten neun Monaten
Seit der letzten, umfassenden Bewertung Ende 2009 hat sich nach Einschätzung der E.ON AG das Marktumfeld in Italien, Spanien und Frankreich aufgrund der negativen Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise verschlechtert.

Die Entwicklung von Strom- und Rohstoffpreisen führt in den genannten Märkten zu zum Teil signifikant geringeren Margen und Auslastungen. Dadurch haben sich die Erwartungen von E.ON für die Ergebnisbeiträge in diesen Märkten mittel- bis langfristig verschlechtert, so dass E.ON einen Wertberichtigungsbedarf in Höhe von rund 1,1 Mrd EUR auf Goodwill und von rund 1,5 Mrd EUR auf sonstiges Anlagevermögen im Wesentlichen bei den von Enel/Acciona und Endesa erworbenen Aktivitäten in Italien, Spanien und Frankreich sieht.

Die Wertberichtigungen mindern den Konzernüberschuss. Auswirkungen auf das Adjusted EBIT und den Bereinigten Konzernüberschuss (Bemessungsgrundlage der Dividendenausschüttung) ergeben sich dadurch nicht. Ebenfalls sind die Wertberichtigungen nicht zahlungswirksam.

Auch im dritten Quartal setzte sich die erfreuliche Geschäftsentwicklung des E.ON-Konzerns für 2010 fort. Das Adjusted EBIT konnte in den ersten neun Monaten um 9 Prozent auf 8,0 Mrd EUR (Vorjahr: 7,3 Mrd EUR) gesteigert werden. Der Ausblick für das Jahr 2010 mit einem Anstieg des Adjusted EBIT zwischen 0 und 3 Prozent und einem bereinigten Konzernüberschuss auf Vorjahresniveau wird dementsprechend bestätigt.

Die vorgenannten Werte basieren auf dem noch nicht final erstellten und mit einer abschließenden prüferischen Durchsicht versehenen Konzernzwischenabschluss der E.ON AG zum 30. September 2010 und können somit noch Änderungen unterliegen.

Die E.ON AG ist gemäß IAS 36 verpflichtet, regelmäßig beziehungsweise auch anlassbezogen Werthaltigkeitsprüfungen vorzunehmen.

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