Deutsche Bank AG
 

DGAP-Ad-hoc News vom 02.04.2006

Deutsche Bank AG: Änderung im Aufsichtsrat und Vorstand der Deutschen Bank

Deutsche Bank AG / Personalie

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In der heutigen außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats der Deutschen Bank AG hat Herr Dr. Rolf-E. Breuer dem Aufsichtsrat mitgeteilt, dass er sein Mandat zum Ablauf des 3. Mai 2006 niederlegt. Er hat diesen Schritt damit begründet, dass er die Bank nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 2006 von weiteren Diskussionen um seine Person entlasten wolle. Der Aufsichtsrat hat dies mit Bedauern zur Kenntnis genommen und Herrn Dr. Breuer seinen Respekt und seine Hochachtung angesichts dieser Entscheidung bekundet. Zugleich hat er Herrn Dr. Breuer für seine verdienstvolle Tätigkeit als Vorsitzender des Aufsichtsrats und die langjährige überaus erfolgreiche Tätigkeit als Mitglied und Sprecher des Vorstands der Bank ausdrücklich gedankt. Herr Dr. Breuer wird auch weiterhin Mandate für die Bank wahrnehmen.

Nach sorgfältiger Prüfung ist der Aufsichtsrat im Einvernehmen mit Herrn Dr. Clemens Börsig zu der Auffassung gelangt, dass dieser in den Aufsichtsrat wechseln und dort den Vorsitz übernehmen soll. Der Aufsichtsrat wird deshalb der kommenden Hauptversammlung die Wahl von Herrn Dr. Börsig in den Aufsichtsrat vorschlagen. Die Bestellung von Herrn Dr. Börsig zum Mitglied des Vorstands wurde daher mit Wirkung zum Ablauf des 3. Mai 2006 beendet. Der Aufsichtsrat ist der Überzeugung, dass der Vorsitz des Aufsichtsrats der Deutschen Bank nur einer Person übertragen werden kann, die mit den komplexen Verhältnissen eines global tätigen Kreditinstituts aufgrund eigener Leitungstätigkeit vertraut ist.
Der Aufsichtsrat hat außerdem die Herren Anthony Di Iorio und Dr. Hugo Bänziger mit Wirkung ab 4. Mai 2006 zu neuen Mitgliedern des Vorstands bestellt. Herr Di Iorio übernimmt die Leitung des Finanzbereichs (Chief Financial Officer). Herr Dr. Bänziger erhält die Zuständigkeit für das Risikomanagement (Chief Risk Officer). Die beiden neu in den Vorstand bestellten Herren waren in den ihnen übertragenen Bereichen schon bisher an leitender Stelle tätig.





DGAP 02.04.2006 

 
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