Deutsche Bank AG
 

DGAP-Ad-hoc News vom 19.03.2017

Deutsche Bank legt Emissionsvolumen der Kapitalerhöhung auf 8,0 Milliarden Euro fest

Deutsche Bank AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

19.03.2017 / 14:56 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Frankfurt am Main, 19. März 2017 - Die Deutsche Bank (XETRA: DBKGn.DE / NYSE: DB) hat heute das Bruttoemissionsvolumen der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gegen Bareinlagen auf 8,0 Milliarden Euro festgelegt und folgende Parameter beschlossen:
 
- Ausgabe von 687,5 Millionen neuen Aktien
- Bezugsverhältnis von 2 : 1
- Bezugspreis von 11,65 Euro je Aktie
 
Insgesamt wird die Deutsche Bank im Rahmen eines öffentlichen Angebots in Deutschland, Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika unter Verwendung des genehmigten Kapitals 687,5 Millionen neue, auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) ausgegeben. Der Bezugspreis beläuft sich auf 11,65 Euro je neue Aktie und das Bezugsverhältnis ist 2 : 1. Deutsche Bank Aktionäre können somit während der Bezugsfrist, die voraussichtlich vom 21. März bis zum 6. April 2017 läuft, für die Bezugsrechte aus jeweils zwei vorhandenen Aktien eine neue Aktie zum Bezugspreis erwerben.
 
Die neuen Aktien haben die gleiche Gewinnanteilsberechtigung wie die bereits bestehenden. Der Bruttoerlös aus der garantierten Bezugsrechtsemission wird 8,0 Milliarden Euro betragen. Das Bankensyndikat, das die Kapitalerhöhung garantiert, ist seit der ursprünglichen Bekanntgabe am 5. März 2017 von acht auf 30 Banken gewachsen.
 
Die Bezugsrechte können an den deutschen Wertpapierbörsen voraussichtlich vom 21. März bis zum 4. April 2017 sowie an der New York Stock Exchange vom 21. bis zum 31. März 2017 gehandelt werden. Die neuen Aktien werden voraussichtlich durch Clearstream Banking AG am oder um den 7. April 2017 und durch The Depository Trust Company am oder um den 11. April 2017 geliefert und am oder um den 7. April 2017 in die bestehende Notierung an den deutschen Börsen und der New York Stock Exchange einbezogen.
 
Kontakt:
Christian Streckert
Pressesprecher
Tel. +49 69 910 38079
e-Mail: christian.streckert@db.com
 
 
 
 
 
 
WICHTIGE HINWEISE
 
Europäischer Wirtschaftsraum
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der Deutschen Bank AG dar. Diese Mitteilung stellt auch keinen Prospekt im Sinne der EU-Richtlinie 2003/71/EC des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 in jeweils gültiger Fassung (die "Prospektrichtlinie") dar. Das öffentliche Angebot in Deutschland und im Vereinigten Königreich erfolgt ausschließlich durch und auf Basis eines zu veröffentlichenden Prospekts. Der Prospekt wird unverzüglich nach dessen Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht werden. Eine Anlageentscheidung in Bezug auf Bezugsrechte oder Aktien sollte allein auf der Grundlage des Prospekts erfolgen, der nach dessen Billigung durch die BaFin auf der Internetseite der Deutschen Bank AG (www.db.com/ir) zur Verfügung gestellt wird. Auf Anfrage sind Prospekte in gedruckter Form bei der Deutschen Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, kostenlos erhältlich. In jedem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums, der die Prospektrichtlinie umgesetzt hat (außer Deutschland und dem Vereinigten Königreich), richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie in diesem Mitgliedsstaat.
 
Stabilisierung
Im Zusammenhang mit dem Angebot der Neuen Aktien handelt Credit Suisse Securities (Europe) Limited als Stabilisierungsmanager und kann, auch durch mit ihr verbundene Unternehmen, Stabilisierungsmaßnahmen ergreifen, die auf die Stützung des Börsenkurses bzw. Marktpreises der Aktien der Deutsche Bank Aktiengesellschaft abzielen, um einen bestehenden Verkaufsdruck auszugleichen (Stabilisierungsmaßnahmen). Es besteht keine Verpflichtung des Stabilisierungsmanagers, Stabilisierungsmaßnahmen zu ergreifen. Daher wird nicht garantiert, dass Stabilisierungsmaßnahmen überhaupt durchgeführt werden. Sofern Stabilisierungsmaßnahmen ergriffen werden, können diese jederzeit ohne vorherige Bekanntgabe beendet werden. Solche Stabilisierungsmaßnahmen können ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Bezugsangebots an der Frankfurter Wertpapierbörse und der New York Stock Exchange vorgenommen werden und müssen spätestens am 30. Kalendertag nach Ablauf der Bezugsfrist, d.h. voraussichtlich am 6. Mai 2017, beendet sein (Stabilisierungszeitraum). Stabilisierungsmaßnahmen können zu einem höheren Börsenkurs bzw. Marktpreis der Aktien der Deutsche Bank Aktiengesellschaft führen, als es ohne diese Maßnahmen der Fall wäre. Darüber hinaus kann sich vorübergehend ein Börsenkurs bzw. Marktpreis auf einem Niveau ergeben, das nicht dauerhaft ist.
 
Vereinigtes Königreich
Diese Mitteilung ist nur gerichtet an (i) Personen, die sich außerhalb des Vereinigten Königreiches befinden, (ii) professionelle Anleger, die unter Article 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der geltenden Fassung (die "Verordnung") fallen, (iii) "high net worth companies" gemäß Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung oder (iv) andere Personen, an die sie in gesetzlich zulässiger Weise gerichtet werden darf (wobei diese Personen zusammen als "qualifizierte Personen" bezeichnet werden). Alle neuen Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, stehen nur qualifizierten Personen zur Verfügung und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung, solche Wertpapiere zu beziehen, zu kaufen oder anderweitig zu erwerben, wird nur gegenüber qualifizierten Personen abgegeben. Personen, die keine qualifizierten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder im Vertrauen auf diese Information oder ihren Inhalt handeln.
 
Vereinigte Staaten
In den Vereinigten Staaten von Amerika bietet die Emittentin Wertpapiere nach Maßgabe eines bei der US Securities and Exchange Commission ("SEC") eingereichten Registrierungsdokuments (einschließlich eines Prospekts) an. Sie sollten vor einer Anlageentscheidung den in dem Registrierungsdokument enthaltenen Prospekt, den Nachtrag hierzu, der nach Erwartung der Deutschen Bank bei der SEC eingereicht wird, sowie weitere bereits bei der SEC eingereichte oder noch einzureichende Dokumente lesen, die nähere Informationen über die Emittentin und dieses Angebot enthalten. Diese Dokumente sind nach deren Einreichung unentgeltlich über EDGAR auf der Internetseite der SEC (www.sec.gov) zugänglich. Die Emittentin, die Konsortialbanken oder andere in das Angebot eingebundene Händler werden auf telefonische Nachfrage bei der Deutschen Bank (Tel.: +49 69 910-35395) eine Versendung des Prospekts nach dessen Veröffentlichung veranlassen.
 
Kanada
Die Deutsche Bank beabsichtigt, das Angebot, auf das sich diese Mitteilung bezieht, in Kanada nach Maßgabe eines bei der kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörde eingereichten kanadischen Angebotsdokuments und gemäß einer Befreiung von der Pflicht, in Kanada einen Prospekt einzureichen, zu machen. Bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, sollten Sie das kanadische Angebotsdokument und weitere von der Deutschen Bank bei der kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörde eingereichte und zukünftig noch einzureichende Dokumente lesen, um nähere Informationen über die Deutsche Bank und dieses Angebot zu enthalten. Diese Dokumente sind nach deren Einreichung unentgeltlich über SEDAR auf ihrer Internetseite (www.sedar.com) erhältlich. Ferner wird die Deutsche Bank auf telefonische Anforderung (Tel.: +49 69 910-35395) nach dessen Einreichung eine Versendung des kanadischen Angebotsdokuments  veranlassen.
 
 

19.03.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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