BASF SE
 

DGAP-News News vom 05.03.2009

BASF SE:Kraftloserklärung

BASF SE / Sonstiges/Sonstiges

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BASF SE

Ludwigshafen am Rhein

- ISIN DE0005151005  //  WKN 515 100 -

Kraftloserklärung

von unrichtig gewordenen Aktienurkunden

Die ordentliche Hauptversammlung der BASF SE hat am 24. April 2008 u.a. die Neueinteilung des Grundkapitals (Aktiensplit im Verhältnis 1 : 2) und die entsprechend erforderliche Änderung der Satzung beschlossen. Die Stückaktien (nachfolgend 'Aktie') mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 2,56 wurden in je 2 Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,28 gesplittet. Die entsprechende Satzungsänderung ist am 29. Mai 2008 in das Handelsregister des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein eingetragen worden. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils ist bereits satzungsgemäß ausgeschlossen.

Seit dem Formwechsel in eine Europäische Gesellschaft (SE), der am 14. Januar 2008 in das Handelsregister des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein eingetragen worden ist, sind die Aktienurkunden unserer Gesellschaft unrichtig geworden. Deshalb sollten sämtliche alten auf die frühere Firma 'BASF Aktiengesellschaft' lautenden Aktienurkunden, die sich seit dem Aktienumtausch 2002 im Umlauf befinden, aus dem Verkehr gezogen und in die ausschließliche Girosammelverwahrung überführt werden. Das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein hat die erforderliche Genehmigung zur Kraftloserklärung am 28. April 2008 erteilt.

Durch dreimalige Veröffentlichung u.a. im elektronischen Bundesanzeiger, und zwar am 20. Juni 2008, am 24. Juli 2008 und am 26. August 2008 haben wir unsere Aktionäre unter Androhung der Kraftloserklärung aufgefordert, ihre alten Aktienurkunden bis zum Ablauf der Umtauschfrist bei einer in den Veröffentlichungen genannten Umtauschstelle oder bei einem anderen Kreditinstitut zur Weiterleitung an die Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, zwecks Überführung in die ausschließliche Girosammelverwahrung zum Umtausch einzureichen.

Sämtliche bisher nicht eingereichten auf die Firma 'BASF Aktiengesellschaft' lautenden effektiven Aktienurkunden mit Ausstellungsdatum 'Ludwigshafen am Rhein, im Dezember 2001' verbrieft in Einzel- oder Sammelurkunden, mit Gewinnanteilscheinen Nr. 27 bis 40 und Erneuerungsschein, über Stückaktien unserer Gesellschaft werden hiermit gemäß § 73 Abs. 1 AktG für kraftlos erklärt.

Anstelle der für kraftlos erklärten Aktienurkunden sind entsprechende Miteigentumsanteile an dem bei der Clearstream Banking AG bestehenden Sammelbestand verbucht und werden zu Gunsten der berechtigten Aktionäre bereitgehalten. Auch nach der Kraftloserklärung können die für kraftlos erklärten Aktienurkunden b.a.w. bei der Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, zur Erlangung von Miteigentumsanteilen an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Aktien der BASF SE eingereicht werden.

Ludwigshafen am Rhein, im Februar 2009

BASF SE

Der Vorstand
05.03.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
 
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