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DGAP-Ad-hoc News vom 19.12.2008

IFCO SYSTEMS erzielt zivilrechtliche Vereinbarung über einen Verzicht auf Strafver-folgung mit dem amerikanischen Justizministerium in Zusammenhang mit der ICE-Untersuchung

IFCO SYSTEMS N.V. / Vergleich

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

IFCO Systems N.V. ('IFCO') gab heute bekannt, dass sein Tochterunternehmen IFCO Sys-tems North America, Inc. ('IFCO Systems N.A.') mit dem amerikanischen Justizministerium eine Vereinbarung über einen Strafverfolgungsverzicht getroffen hat. Dadurch sieht sich IFCO Systems N.A. nun nicht länger einer eventuellen strafrechtlichen Anklage durch die US-Regierung aufgrund der am 19. April 2006 gegen IFCO Systems N.A. eingeleiteten Un-tersuchungen in Zusammenhang mit möglichen Verletzungen des US-Einwanderungsrecht ausgesetzt.

IFCO Systems N.A. kooperierte während der gesamten Untersuchung in vollem Umfang mit der US-Regierung und hat im Rahmen dieses Vergleichs eine Geldbuße in Höhe von 20,6 Millionen US-Dollar, zahlbar in vier zinslosen Jahresraten, akzeptiert, wobei IFCO Sys-tems N.V. die Zahlung dieser Geldbuße garantiert. Des Weiteren hat sich IFCO Systems N.A. zur Einleitung diverser Maßnahmen bereit erklärt, von denen ein Großteil bereits imp-lementiert wurde und mit denen innerhalb der mehr als 150 Betriebe von IFCO Systems N.A. im ganzen Land eine Stärkung und Vereinheitlichung der Abläufe im Personalwesen und in Verbindung mit Formular I-9 erzielt werden soll.



Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
'Wir sind erfreut und dankbar, dass diese Vereinbarung über einen Strafverfolgungsverzicht mit der US-Regierung zustande gekommen ist', so Karl Pohler, Chief Executive Officer von IFCO SYSTEMS, N.V.. 'IFCO hat sich für sein Geschäft höchste ethische Maßstäbe gesetzt und ist darum bestrebt, allen auf Bundes- und staatlicher Ebene geltenden Beschäftigungs-gesetzen und -vorschriften gerecht zu werden. Die heutige Vereinbarung ist ein weiterer Be-weis für dieses Engagement.'

'In den letzten 32 Monaten haben wir bei IFCO unsere Compliance-Verfahren weit über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus verbessert, sodass ich überzeugt bin, dass IFCO heute wohl das am meisten rechtskonforme Unternehmen der Branche ist', erklärte Dave Russell, President von IFCO SYSTEMS NORTH AMERICA, INC.. 'Ich bin überzeugt, dass die US-Regierung durch ihre Bereitschaft zum Abschluss dieser Vereinbarung alle unsere diesbezüglichen Bemühungen honoriert und anerkennt.'
Der Vergleich und die Vereinbarung über den Strafverfolgungsverzicht gelten nur für IFCO Systems N.A. und nicht für die vor kurzem bekannt gegebenen Strafverfolgungsmaßnahmen gegen IFCO-Mitarbeiter wegen verschiedener einwanderungsrechtlicher Vergehen.


Michael W. Nimtsch
Chief Financial Officer 
IFCO SYSTEMS     
Zugspitzstr. 7 
82049 Pullach       
089.74491.121   
Michael.nimtsch@ifco.de


19.12.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
 
Sprache:      Deutsch
Emittent:     IFCO SYSTEMS N.V.
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