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DGAP-Ad-hoc News vom 25.02.2021

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA beschließt Aktienrückkaufprogramm für bis zu 500.000 eigene Aktien

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA beschließt Aktienrückkaufprogramm für bis zu 500.000 eigene Aktien

25.02.2021 / 20:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


 

Die persönlich haftende Gesellschafterin der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA (die "Gesellschaft") (ISIN: DE000A288904 | WKN: A28890) hat unter Ausnutzung der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 15. Mai 2019 gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG heute beschlossen, bis zu maximal 500.000 Aktien der Gesellschaft (dies entspricht ca. 0,93 % des Grundkapitals der Gesellschaft) zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal bis zu EUR 40.000.000,00 zurück zu erwerben (das "Aktienrückkaufprogramm").

Das Aktienrückkaufprogramm wird von einem Kreditinstitut durchgeführt. Dabei erwirbt das Kreditinstitut die Aktien über die Börse und trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs unabhängig von der Gesellschaft nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (Marktmissbrauchsverordnung) in Verbindung mit der Delegierten-Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016. Ferner darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den fünf Börsenhandelstagen vor dem Erwerbstag um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.

Der Rückkauf wird in dem Zeitraum vom 26. Februar 2021 bis zum einschließlich 30. April 2021 stattfinden. Die durch das Aktienrückkaufprogramm erworbenen eigenen Aktien der Gesellschaft sollen für die nach der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 15. Mai 2019 zulässigen Zwecke verwendet werden.

Weitere Einzelheiten werden von der Gesellschaft vor Beginn des Aktienrückkaufs gesondert veröffentlicht.


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