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DGAP-PVR News vom 03.04.2020

CANCOM SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

CANCOM SE
03.04.2020 / 18:00
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Mitteilung durch Inhaber wesentlicher Beteiligungen

Die Capital Research and Management Company, 333 South Hope Street, Los Angeles, CA 90071, USA, hat der CANCOM SE am 2. April 2020 nach §43 Abs. 1 WpHG folgendes mitgeteilt:

1. Die Capital Research and Management Company ist weder direkt, noch indirekt Inhaberin der Aktien, deren Stimmrechte ihr zugerechnet werden. Vielmehr gehören diese Aktien zu einem oder mehreren von der Capital Research and Management Company oder ihren Tochtergesellschaften verwalteten Vermögen. Die Capital Research and Management Company verfolgt daher keine strategischen Ziele mit der Investition.

2. Die Capital Research and Management Company beabsichtigt innerhalb der nächsten zwölf Monate nicht, auf eigene Rechnung weitere Stimmrechte an der CANCOM SE zu erwerben oder auf sonstige Weise zu erlangen. Die Capital Research and Management Company kann nicht beurteilen, ob die von ihr oder ihren Tochtergesellschaften verwalteten Vermögen innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der CANCOM SE erwerben oder auf sonstige
Weise erlangen werden. Jedweder Erwerb hängt von den jeweiligen Marktkonditionen und den lnvestmentzielen der individuellen verwalteten Vermögen ab.

3. Die Capital Research and Management Company strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der CANCOM SE an.

4. Die Capital Research and Management Company strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der CANCOM SE, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.

5. Hinsichtlich der Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel teilt die Capital Research and Management Company mit, dass die Stimmrechte der Capital Research and Management Company gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG (teilweise i. V. m. § 34 Abs. 1 S. 2 und 3 WpHG) zugerechnet wurden. Daher hat die Capital Research and Management Company den Erwerb weder aus Eigenmitteln noch aus Fremdmitteln finanziert.


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