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DGAP-Ad-hoc News vom 16.03.2020

comdirect bank AG: Barabfindung für umwandlungsrechtlichen Squeeze-out auf EUR 12,75 festgelegt

comdirect bank AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
comdirect bank AG: Barabfindung für umwandlungsrechtlichen Squeeze-out auf EUR 12,75 festgelegt

16.03.2020 / 17:16 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Quickborn, 16. März 2020 - Die COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, ("Commerzbank") hat heute ihr Übertragungsverlangen vom 26. Februar 2020, der comdirect bank Aktiengesellschaft ("comdirect") zugegangen am gleichen Tag, gegenüber der comdirect bestätigt und dahingehend konkretisiert, dass sie die Barabfindung für die im Rahmen des umwandlungsrechtlichen Squeeze-out beabsichtigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der comdirect gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG auf EUR 12,75 je Aktie der comdirect festgelegt hat.

Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags zwischen der comdirect und der Commerzbank sind für den 20. März 2020 geplant. Der Übertragungsbeschluss soll auf der ordentlichen Hauptversammlung der comdirect am 05. Mai 2020 gefasst werden.

Das Wirksamwerden des umwandlungsrechtlichen Squeeze-out hängt noch von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der comdirect und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der Commerzbank bzw. der comdirect ab.

Kontakt:
Simone Glass,
Head of Investor Relations
+49 4106 704 1966, simone.glass@comdirect.de


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