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DGAP-CMS News vom 17.02.2020

Deutsche Wohnen SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Deutsche Wohnen SE / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 - 13. Zwischenmeldung
17.02.2020 / 16:17
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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 - 13. Zwischenmeldung

Die Deutsche Wohnen SE hat im Zeitraum vom 10. Februar 2020 bis einschließlich 14. Februar 2020 insgesamt 372.318 Aktien der Deutsche Wohnen SE im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 15. November 2019 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 15. November 2019 mitgeteilt wurde.

Das Gesamtvolumen der dabei täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:

Datum Aggregiertes Volumen Gewichteter Durchschnittskurs (EUR)
10. Februar 2020 73.866 € 38,3337
11. Februar 2020 74.832 € 38,4024
12. Februar 2020 75.481 € 38,3738
13. Februar 2020 74.426 € 38,3426
14. Februar 2020 73,713 € 38,7448
Summe 372.318 € 38,4388
 

Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 15. November 2019 bis einschließlich 14. Februar 2020 erworbenen Aktien beläuft sich damit auf 5.226.268 Aktien.

Der Erwerb der Deutsche Wohnen Aktien erfolgte durch ein von der Deutsche Wohnen SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).

Detaillierte Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.deutsche-wohnen.com/aktienrueckkauf abrufbar.

Berlin, 17. Februar 2020

Deutsche Wohnen SE
Der Vorstand



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