Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung vom 5. Dezember 2019 hinsichtlich des Überschreitens der Stimmrechtsschwelle von 20% an der SLM Solutions Group AG vom 29. November 2019 werden die nachfolgenden Mitteilungen gemäß § 43 WpHG für den Mitteilungspflichtigen und die gesamte Kette der in der Stimmrechtsmitteilung vom 5. Dezember 2019 genannten beherrschten Unternehmen vorgenommen.
1. Die Investition dient vorrangig der Umsetzung strategischer Ziele, wobei der Verkauf der Aktien nicht ausgeschlossen ist.
2. Weitere Stimmrechte an der SLM Solutions Group AG können in den nächsten 12 Monaten durch Aktienkauf oder auf andere Weise erworben werden.
3. Es ist beabsichtigt, Meinungen, Überlegungen und Empfehlungen an die Gesellschaft zu richten und damit möglicherweise Einfluss auf die Ernennung oder Abberufung von Mitgliedern der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der Gesellschaft zu nehmen.
4. Vorbehaltlich der wirtschaftlichen und strategischen Erfordernisse der Gesellschaft soll die Kapitalstruktur der SLM Solutions Group AG insbesondere hinsichtlich des Verhältnisses zwischen Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung sowie der Dividendenpolitik erheblich verändert werden.
5. In Bezug auf die Herkunft der zum Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel wird mitgeteilt, dass 100% Eigenmittel verwendet wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag von
ENA Investment Capital LLP