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DGAP-Ad-hoc News vom 22.11.2019

MOLOGEN AG: Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre

MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
MOLOGEN AG: Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre

22.11.2019 / 16:59 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Ad-hoc Mitteilung
 

Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER IN EINEM RECHTSSYSTEM, IN DEM EINE SOLCHE WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG UNRECHTMÄSSIG IST, BESTIMMT.


MOLOGEN AG: Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre

Berlin, 22. November 2019 - Der Vorstand der MOLOGEN AG (ISIN DE000A2LQ900, WKN A2L Q90) (die "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine Wandelschuldverschreibung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an ausgewählte Investoren zu begeben.

Die Ausgabe der Wandelschuldverschreibung soll unter teilweiser Ausnutzung der durch die Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. August 2019 erteilten Ermächtigung erfolgen. Die Wandelschuldverschreibung sieht einen Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 2.000.000,00 eingeteilt in bis zu 2.000 Teilschuldverschreibungen zu je EUR 1.000,00 sowie eine achtjährige Laufzeit vor (die "Wandelschuldverschreibung 2019/2027 II"). Weiter sieht die Wandelanleihe 2019/2027 II eine jährliche Festverzinsung in Höhe von 6,00 % sowie das Recht der Wandelanleihegläubiger vor, die Wandelanleihe 2019/2027 II in insgesamt bis zu 1.197.604 Aktien der Gesellschaft (entspricht rund 10 % des derzeit bestehenden Grundkapitals) zu einem anfänglichen Wandlungspreis in Höhe von EUR 1,67, nach Maßgabe der relevanten Anleihebedingungen zu wandeln.

Die Gesellschaft beabsichtigt, den Emissionserlös aus der Wandelschuldverschreibung in erster Linie zur Finanzierung laufender und künftiger Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu verwenden. Bei vollständiger Platzierung der Wandelschuldverschreibung 2019/2027 II würden die verfügbaren Barmittel der Gesellschaft nach derzeitiger Planung bis etwa Ende Januar 2020 reichen. Die Wandelschuldverschreibung dient damit sogleich der Zwischenfinanzierung des Zeitraums bis zur Umsetzung einer Kapitalerhöhung aus dem von der Hauptversammlung am 29. August 2019 beschlossenen genehmigten Kapital mit Bezugsrecht der Aktionäre, die nach derzeitigem Stand für Januar 2020 geplant ist und die der weiteren Finanzierung der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit der Gesellschaft dienen soll.

Parallel prüft die Gesellschaft alle weiteren strategischen Optionen. Dazu gehört auch, möglicherweise einen Entwicklungskandidaten zu veräußern und ggf. andere zu erwerben.

Sollte die Wandelschuldverschreibung 2019/2027 II nicht oder nur in einer unzureichenden Höhe platziert werden können, und sollten auch die sonstigen derzeit durch die Gesellschaft betriebenen Bemühungen der Unternehmensfinanzierung nicht erfolgreich sein, so wäre die Existenz der Gesellschaft kurzfristig bedroht.
 

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist. Die in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der 'Securities Act') registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es wird kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.


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