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DGAP-CMS News vom 24.04.2017

Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Allianz SE / Allianz SE / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien

24.04.2017 / 15:05
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München, 24. April 2017

Im Zeitraum vom 18. April 2017 bis einschließlich 21. April 2017 hat die Allianz SE insgesamt Stück 624.765 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 16. Februar 2017 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.

Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR)    
18.04.2017    164.193 169,9375
19.04.2017    164.947 169,1743
20.04.2017    148.124 169,0763
21.04.2017    147.501 169,7853

Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 17. Februar 2017 bis einschließlich 21. April 2017 gekauften Aktien beläuft sich damit auf  6.410.030 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Allianz SE beauftragte Bank.

Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com).




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     Unternehmen:    Allianz SE
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