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DGAP-Ad-hoc News vom 01.12.2016

KTG Agrar SE: Vorerwerbsrecht hinsichtlich des litauischen Teilkonzerns nicht ausgeübt

KTG Agrar SE  / Schlagwort(e): Verkauf

01.12.2016 18:25

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Hamburg, 1. Dezember 2016. Am 18. November 2016 hatte die KTG Agrar SE (ISIN: DE000A0DN1J4) mit einem Investor einen Kaufvertrag über die Veräußerung des litauischen Teilkonzerns des KTG Agrar-Konzerns für einen niedrigen siebenstelligen Euro-Betrag geschlossen. Für einen anderen Investor bestand ein Recht zum Vorerwerb des litauischen Teilkonzerns, das innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung über die Unterzeichnung des Kaufertrags hätte ausgeübt werden können.

Die KTG Agrar SE gibt hiermit bekannt, dass der vorerwerbsberechtigte Investor auf die Ausübung des Vorerwerbsrechts verzichtet hat und der Kaufvertrag über die Veräußerung der Beteiligungen in Litauen vom 18. November 2016 - vorbehaltlich der kartellrechtlichen Freigabe - nunmehr verbindlich geworden ist.

KTG Agrar SE, Hamburg
Hamburg, den 1. Dezember 2016
Vorstand
(Jan Ockelmann (Chief Restructuring Officer (CRO)
Ulf Hammerich (Mitglied des Vorstands))


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