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DGAP-Ad-hoc News vom 04.08.2006

F.A.M.E. AG: Anfechtungsklage/Beteiligung/Hauptversammlung

F.A.M.E. AG / Rechtssache/Hauptversammlung

Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Das Landgericht München I hat die gegen verschiedene Beschlüsse der Hauptversammlung vom 7. Dezember 2005 eingelegte Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage sowie die von der Gesellschaft erhobene Widerklage abgewiesen. Die Gesellschaft begrüsst die Abweisung der Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage. Sobald die Entscheidungsgründe vorliegen, werden Rechtsmittel gegen die Abweisung der Widerklage geprüft werden.
Die Gerichtsentscheidung hat keine Auswirkungen auf die strategische Ausrichtung der Gesellschaft. Zur Zeit verhandelt die Gesellschaft den Erwerb einer ersten Beteiligung im Bereich erneuerbarer Energien.
Das Amtsgericht München hat die bereits im Februar 2006 beantragte gerichtliche Bestellung von zwei Aufsichtsratsmitgliedern erst Ende Juli vorgenommen. Daher war der Aufsichtsrat der Gesellschaft seit 1. April 2006 nicht beschlussfähig. Dadurch verzögert sich die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2005. Demzufolge wird die ordentliche Hauptversammlung 2006 erst im 4. Quartal stattfinden können.
Dr. Hans-Joachim Dix, Vorstand, Tel.089/383771949
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DGAP 04.08.2006 

 
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