Die Rocket Internet SE, Berlin, Deutschland (nachfolgend 'RISE') hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 22.10.2019 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 17.10.2019 über Folgendes informiert:
1. Die Investition der RISE in die Gesellschaft dient der Umsetzung eines strategischen Ziels der RISE in Form des Auf- und Ausbaus eines weltweiten Netzwerks von Tech-Unternehmen.
2. RISE beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der Gesellschaft durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
3. RISE strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats oder sonstiger Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der Gesellschaft an, die über die Ausübung der Stimmrechte der RISE in der Hauptversammlung der Gesellschaft hinausgeht.
4. RISE strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft an, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik der Gesellschaft.
Im Hinblick auf den Erwerb der Stimmrechte, der zu einer Überschreitung der Meldeschwelle von 10% an der Gesellschaft durch RISE führte, hat uns RISE mitgeteilt, dass eine Finanzierung des Erwerbs durch Eigenmittel erfolgte.