technotrans SE

DGAP-Ad-hoc News vom 25.09.2009

technotrans AG: Baldwin und technotrans beenden Patentstreit

technotrans AG / Rechtssache/Vergleich

25.09.2009 

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die Baldwin Germany GmbH, Friedberg, als Klägerin und die technotrans AG, Sassenberg, als Beklagte haben sich darauf geeinigt, das seit Jahren anhängige Verfahren um die Verletzung eines Patentes auf dem Wege des außergerichtlichen Vergleichs zu beenden. technotrans wird eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 6,5 Millionen EUR (ca. 9,6 Millionen US$) an Baldwin leisten. Im Gegenzug verpflichtet sich Baldwin, das Höheverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf für erledigt zu erklären.
Die Vorstände beider Parteien sind zu der Überzeugung gelangt, dass diese Lösung im besten Interesse beider Unternehmen ist.
Durch diesen Vergleich wird das operative Ergebnis der technotrans AG im dritten Quartal 2009 in der Höhe der Differenz zu der entsprechenden Rückstellung (3,7 Millionen EUR am 31.12.2008) negativ belastet.
Kontakt: Thessa Roderig, Investor Relations technotrans AG, Tel. 02583 / 301-1887


25.09.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP

 
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