technotrans SE
DGAP-Ad-hoc News vom 22.04.2009
Entscheidung im Patentstreit
technotrans AG / Rechtssache
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
In dem seit vielen Jahren anhängigen Rechtsstreit über die vermeintliche Verletzung des Patents EP 0 602 312 der Firma Baldwin GmbH hat der Bundesgerichtshof eine letztinstanzliche Entscheidung im Nichtigkeitsverfahren (Az.: X ZR 153/04) gefällt.
Das fragliche Patent wurde, allerdings nur in einer eingeschränkten Fassung, vom Gericht bestätigt. Der Bundesgerichtshof muss nun darüber entscheiden, ob er die Revision im Verletzungsprozess zulässt. Diese Entscheidung ist ausschlaggebend dafür, ob das derzeit ausgesetzte Verfahren im Schadensprozess vor dem Landgericht Düsseldorf wieder aufgenommen wird.
Thessa Roderig, thessa.roderig@technotrans.de, Tel. 02583/301-1887
22.04.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
Sprache: Deutsch
Emittent: technotrans AG
Robert-Linnemann-Str. 17
48336 Sassenberg
Deutschland
Telefon: +49 (0)2583 - 301 - 1000
Fax: +49 (0)2583 - 301 - 1030
E-Mail: info@technotrans.de
Internet: http://www.technotrans.de
ISIN: DE000A0XYGA7
WKN: A0XYGA
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
technotrans AG / Rechtssache
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
In dem seit vielen Jahren anhängigen Rechtsstreit über die vermeintliche Verletzung des Patents EP 0 602 312 der Firma Baldwin GmbH hat der Bundesgerichtshof eine letztinstanzliche Entscheidung im Nichtigkeitsverfahren (Az.: X ZR 153/04) gefällt.
Das fragliche Patent wurde, allerdings nur in einer eingeschränkten Fassung, vom Gericht bestätigt. Der Bundesgerichtshof muss nun darüber entscheiden, ob er die Revision im Verletzungsprozess zulässt. Diese Entscheidung ist ausschlaggebend dafür, ob das derzeit ausgesetzte Verfahren im Schadensprozess vor dem Landgericht Düsseldorf wieder aufgenommen wird.
Thessa Roderig, thessa.roderig@technotrans.de, Tel. 02583/301-1887
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