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DGAP-Ad-hoc News vom 19.05.2005

Gerichtsentscheidung im Rechtsstreit RTV gegen VIDEAL

RTV Family Entertainment AG / Sonstiges

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Gerichtsentscheidung im Rechtsstreit RTV gegen VIDEAL

Wie die RTV Family Entertainment AG per Adhoc Mitteilung am 28.05.2004 bekannt gegeben hat, hatte die Gesellschaft gegen einen Koproduktionspartner eine Klage auf Erteilung der Zustimmung zu der mit der EM.TV AG geschlossenen Vertriebskooperation (siehe Adhoc Mitteilung vom 29.03.2004) eingereicht. Der Koproduktionspartner, die VIDEAL TV und Film Coproduktions GmbH, hatte im Rahmen dieses Rechtsstreits gegen RTV eine Widerklage erhoben, da sie der Auffassung gewesen ist, dass ihr noch anteilige Vertriebserlöse aus zwei gemeinschaftlich zwischen RTV, der Energee Entertainment PTY Ltd., Australien, und VIDEAL produzierten Programmen zustehen würden.
Das zuständige Landgericht Hamburg hat in seinem Urteil , welches der Gesellschaft heute zugegangen ist, sowohl die Klage der RTV als auch die Widerklage der VIDEAL abgewiesen. Der Vorstand wird nunmehr die Urteilsbegründung analysieren und dann über weitere Schritte entscheiden. Zwischenzeitlich werden die bereits in den letzten Wochen mit VIDEAL aufgenommenen Vergleichsgespräche hinsichtlich der Mitte dieses Jahres fälligen Vertriebsgarantien (siehe Adhoc Mitteilung vom 17.03.2005) weitergeführt.

München, 19. Mai 2005

Kontakt:

RTV Family Entertainment AG
Torsten Weihrich
Tel.: 089 99 72 71-17
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Email: ir@rtv-ag.de
Internet: www.rtv-ag.de

 

DGAP 19.05.2005 
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Börsen:       Geregelter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin-Bremen,
              Hannover, Stuttgart, Hamburg, Düsseldorf
 
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