paragon GmbH & Co. KGaA
 

DGAP-Ad-hoc News vom 16.04.2010

Gläubigerversammlung genehmigt Insolvenzplan der paragon AG

paragon AG / Insolvenz

16.04.2010 14:35

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Gläubigerversammlung genehmigt Insolvenzplan der paragon AG
Delbrück, 16.04.2010 - Die paragon AG wird mit der bestehenden Eigentums- und Führungsstruktur fortgeführt. Im Rahmen des Erörterungs- und Abstimmungstermins vor dem Amtsgericht Paderborn votierten die Gläubiger am 16. April 2010 für den vom Unternehmen vorgelegten Insolvenzplan. Die anerkannten Forderungen werden mit einer Quote von ca. 12,7 Prozent befriedigt. 

Bei einem Planverfahren bekommen die Gläubiger eine bestimmte Quote sofort ausgezahlt und verzichten im Gegenzug auf den Rest ihrer Forderungen; das Unternehmen kann dann mit deutlich reduzierter Verschuldung weiterarbeiten. Die Quote von ca. 12,7 Prozent bedeutet einen erheblichen Einschnitt vor allem für die Banken. Im Herbst 2009 hatte sich paragon mit dem Finanziererkreis nicht einigen können, obwohl eine durchschnittliche Quote von 61 Prozent auf die Bankverbindlichkeiten in Höhe von 46,7 Mio. Euro angeboten worden war.

Nach dem positiven Votum zum Insolvenzplan bleibt die Aktie der paragon AG werthaltig. Zudem können 321 Arbeitsplätze an den Standorten Delbrück, Suhl, St. Georgen und Nürnberg bestehen bleiben. Im Zuge der im Herbst 2008 initiierten Restrukturierung, mit dem paragon auf die weltweite Krise der Automobilindustrie reagierte, hatte das Unternehmen 51 Kündigungen ausgesprochen und 42 Aufhebungsverträge geschlossen. Die Belegschaft der AG ist auch durch Verkäufe und Schließung von Auslandsaktivitäten von 457 zum 30. September 2008 auf den aktuellen Wert gesunken. Auf Grund der Normalisierung des Marktes sind derzeit in Delbrück und Nürnberg 16 offene Stellen wieder zu besetzen. Bereits seit einem Jahr arbeitet paragon wieder profitabel.

 

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