MLP SE
 

Pressemitteilung vom 21.06.2004

BGH lehnt Nichtzulassungsbeschwerde ab – Urteile zur Kapitalerhöhung rechtskräftig
Heidelberg, 21. Juni 2004 – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen mehrjährigen Rechtsstreit zweier Kleinaktionäre gegen die MLP AG beendet. Der II. Zivilsenat des BGH wies die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision zum vorausgegangenen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe zurück.

Die Kleinaktionäre hatten ursprünglich den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 17. November 2000 angefochten, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Sacheinlage von 79,2 auf 108,6 Millionen Euro zu erhöhen.

Das Landgericht Heidelberg hatte bereits mit Urteil vom 26. Juni 2001 beide Klagen abgewiesen. Die gegen diese Entscheidung eingelegten Berufungen hat das OLG Karlsruhe mit Wirkung vom 28. August 2002 zurückgewiesen und zugleich eine Revision nicht zugelassen. Die Anfechtungskläger hatten gegen diese Entscheidung beim BGH Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Diese wurde nun vom BGH zurückgewiesen. Die Urteile des LG Heidelberg und des OLG Karlsruhe sind damit rechtskräftig und die Kapitalerhöhung bestandskräftig.

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