MLP SE
 

Pressemitteilung vom 29.08.2001

MLP vereinheitlicht die Aktiengattungen

Umwandlung der Vorzugs- in Stammaktien für den 10. September geplant.

Heidelberg, 29. August 2001 - Die Heidelberger MLP AG wird voraussichtlich ihre Vorzugsaktien zum 10. September 2001 in Stammaktien umwandeln. Damit setzt MLP die von den Aktionären im vergangenen November gefassten Beschlüsse zur Vereinheitlichung der beiden Aktiengattungen des Unternehmens um. Mit der Maßnahme entspricht MLP einem von vielen internationalen Finanzexperten geforderten Schritt. 'Durch die Umwandlung unserer Vorzugs- in Stammaktien wird die Liquidität der MLP Aktien noch weiter steigen. Das erhöht die Attraktivität unserer Papiere gerade auch bei institutionellen Anlegern. Wir erwarten durch die Vereinheitlichung deshalb mittel- und langfristig positive Impulse für unseren Aktienkurs', kommentierte Dr. Bernhard Termühlen, Vorstandsvorsitzender der MLP AG.

Als Konsequenz der Maßnahme werden voraussichtlich die Vorzugsstückaktien der MLP AG (WKN 656 993) am Freitag, 7. September 2001 zum letzten Mal im Amtlichen Handel der Börsen Frankfurt am Main und Stuttgart notiert. Ab Montag, 10. September 2001, sollen dann nur noch MLP-Stämme (WKN 656 990) gelistet sein.

Die MLP Aktionäre hatten die Umwandlung am 17. November 2000 in der außerordentlichen Hauptversammlung der Stammstückaktionäre sowie der gesonderten Versammlung der Vorzugsstückaktionäre mit überwältigender Mehrheit beschlossen. Daneben hatten sie auch einer Kapitalerhöhung zugestimmt, die es der MLP AG ermöglicht, die MLP Tochtergesellschaften vollständig zu übernehmen.

Gegen letzteren Beschluss hatten zwei Aktionäre eine Anfechtungsklage beim Landgericht Heidelberg eingereicht. Dieses wies die Klage im Juni ab. Dagegen haben die Kläger inzwischen beim Oberlandesgericht in Karlsruhe Berufung eingelegt.

Da das Amtsgericht Heidelberg am 16. Juli 2001 die von den Aktionären im November 2000 gefassten Beschlüsse hinsichtlich der Kapitalerhöhung in das Handelsregister eingetragen hat, ist der Vorstand der MLP AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, auch die vollständige Übernahme der Tochtergesellschaften umzusetzen. 'Mit größtmöglicher Rechtssicherheit planen wir, die Kapitalmaßnahme durchzuführen und dabei die in einem Bewertungsgutachten des renommierten Investmenthauses Fox-Pitt, Kelton festgesetzten Umtauschverhältnisse beizubehalten', erklärte Termühlen.

Hintergrundinformation:
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