MLP SE
 

Pressemitteilung vom 20.06.2002

MLP: Gericht stoppt weitere Falschbehauptung
Heidelberg, 20. Juni 2002 - MLP hat heute eine weitere Falschaussage des Anlegermagazins Börse Online vor Gericht gestoppt. Per Einstweiliger Verfügung darf das Magazin nun nicht länger behaupten, MLP belaste seine Kunden mit Ausgabeaufschlägen beim Tausch von Fonds innerhalb der fondsgebundenen Lebensversicherung. Damit wurde vom Landgericht Frankfurt auch dem zweiten Antrag auf Einstweilige Verfügung von MLP gegen die Berichterstattung des Magazins vollständig stattgegeben.

'Wir sind in dem Wust an Behauptungen und Unterstellungen die eindeutig auch juristisch angreifbaren falschen Tatsachenbehauptungen angegangen. Diese ersten juristischen Erfolge zeigen, wie haltlos die Vorwürfe sind und wie unsauber von dem Blatt recherchiert wurde', sagte Vorstandsvorsitzender Dr. Bernhard Termühlen heute in Heidelberg. 'Wir bleiben auch weiterhin bei der festen Absicht, sämtliche weiteren rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.'

Keine Ausgabeaufschläge für die Kunden
In der letzten Ausgabe des Magazins war behauptet worden, dass MLP beim Tausch von Investmentfonds innerhalb der Fondspolice die 'vollen Ausgabeaufschläge', die 'teilweise üppig' seien, mit dem Geld der MLP Kunden bezahlen würde. Als Beispiel wurde ein Fonds genannt, der einen einmaligen Ausgabeaufschlag von 5,26 Prozent verlange.
Das Landgericht folgte der Darstellung von MLP, denn das krasse Gegenteil ist der Fall: Die Kunden von MLP bezahlen keine Ausgabeaufschläge. Nicht einmal die MLP Lebensversicherung AG, die die Fondsgebundene Lebensversicherungen anbietet, bezahlt beim Erwerb der Fondsanteile Ausgabeaufschläge (Agio). MLP hat in diesem Bereich mit seinen Vertragspartnern vereinbart, dass die sonst üblichen Ausgabeaufschläge nicht anfallen.
Im Zusammenhang mit dieser Falschbehauptung hatte das Magazin unter der Überschrift 'Hin und Her macht Taschen leer' weitergehende Spekulationen angestellt, die den Eindruck entstehen lassen, MLP habe sich bewusst zum Nachteil seiner Kunden bereichert. Der ungeheuerliche Vorwurf, 'Ob und wie viel von den Gebühren, die aus den Anlagegeldern der Versicherungsnehmer bezahlt werden, auf die ein oder andere Weise an die Heidelberger fließt, ist nicht bekannt' beruht auf der nun per Einstweiliger Verfügung falschen und gerichtlich verbotenen Darstellung der Fakten und ist daher völlig substanzlos. Spekulationen und Beurteilungen, die auf einer falschen Faktenlage beruhen, führen logischerweise in die Irre.

'Wir arbeiten daran, aus dem Dickicht der Unterstellungen und Falschbehauptungen juristisch die Stützen zu entfernen, durch die das ganze Gebäude zum Einsturz zu bringen ist', sagte Dr. Bernhard Termühlen abschließend.
Zurück

powered by