MLP SE
 

Pressemitteilung vom 18.07.2002

MLP AG: Börse Online gibt Unterlassungserklärung ab
Heidelberg, 18. Juli 2002 - In der mündlichen Verhandlung im Rechtsstreit der MLP AG gegen Börse Online vor dem Landgericht in Frankfurt hat das Anlegermagazin heute eine Unterlassungserklärung abgegeben. Demnach wird Börse Online nach Kenntnis der gesamten Sachlage künftig nicht mehr erklären und/oder verbreiten, dass in der Kapitalflussrechnung von MLP für das 1. Quartal 2002 der Quartalsüberschuss doppelt berücksichtigt worden sei.

Hintergrundinformation:
MLP hatte gegen Börse Online am 18. Juni 2002 einen Beschluss vor dem Landgericht in Frankfurt erwirkt, wonach Börse Online im Weg der Einstweiligen Verfügung unter anderem untersagt wurde, die Kapitalflussrechnung von MLP als Doppelabrechnung darzustellen. Börse Online hatte daraufhin Widerspruch eingelegt, der Anlass für die heutige mündliche Verhandlung war.
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