MLP SE
 

Pressemitteilung vom 15.10.2002

MLP erwirkt einstweilige Verfügung gegen das Nachrichtenmagazin Focus
Heidelberg, 15. Oktober 2002 - Nach den gerichtlichen Erfolgen des Aufsichtsratsvorsitzenden Manfred Lautenschläger gegen das Nachrichtenmagazin Focus und den Börsendienst Prior Börse hat am gestrigen Montag auch die MLP AG, Heidelberg, eine einstweilige Verfügung gegen Focus erwirkt.
Nach der Entscheidung des Landgerichts München I ist es Focus verboten, weiterhin zu behaupten, 'Aufsichtsratsvorsitzender Lautenschläger soll seine damals 26-jährige Tochter Christina über MLP beim Kölner Gerling-Konzern mit einer Milliarde Euro versichert haben'. Darüber hinaus hat das Gericht Focus untersagt, weiterhin zu behaupten, 'als Lautenschläger den Versicherungsantrag im Jahr 2002 zurückzog, habe MLP die von Gerling gezahlte Provision zurückerstattet'. Zudem hat das Gericht Focus untersagt, zu behaupten, 'die Ermittler vermuten nun, allen Beteiligten sei klar gewesen, dass die Milliardenpolice niemals wirklich erstellt werden sollte'.

Die von Focus in einer Schutzschrift genannten Argumente rechtfertigten nach Ansicht des Gerichts die aufgestellten Behauptungen unter dem Blickwinkel der Verdachtsberichterstattung nicht.
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