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Pressemitteilung vom 12.08.2003

Kapitallebensversicherung: Frist nicht verpassen
Zum 1. Januar 2004 senkt der Gesetzgeber den Garantiezins von neu abgeschlossenen Kapital-Lebensversicherungen und privaten Renten-Policen von 3,25 auf 2,75 Prozent. Wer die höhere Garantie noch nutzen will, sollte bis Jahresende über den Abschluss eines Vertrages nachdenken.

Diese Überlegung lohnt auch aus einem weiteren Grund: Aufgrund der Steuerreform werden zahlreiche Bürger ab 2004 mehr Geld in der Tasche haben. Vor allem für Spitzenverdiener, die diese zusätzlichen Einkünfte steuerfrei anlegen wollen, bleibt fast ausschließlich eine klassische oder fondsgebundene Lebensversicherung.

Auf die - sehr entscheidende - Höhe der Kapitalabfindung bei Vertragsende hat die Senkung des Garantiezinses allerdings kaum Auswirkungen. Die Kapitalabfindung wird vor allem durch Gewinnbeteiligungen bestimmt, die die Gesellschaften den Versicherungsnehmern Jahr für Jahr zuweisen.

Eine absehbare Erholung der Aktienmärkte sowie ein mittelfristig wieder steigendes Zinsniveau würden sich darauf positiv auswirken.
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