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Pressemitteilung vom 24.10.2003

Rentenpläne der Regierung kosten Akademiker bis zu 100 Euro monatlich

  • Abschaffung der Anrechnung von Ausbildungszeiten führt zu einer deutlich niedrigeren Altersrente
  • Ausgleich durch private Vorsorge kostet Uni-Absolventen rund 15 Euro pro Monat

Heidelberg, 24.10.2003 - Die Pläne der Bundesregierung, Ausbildungszeiten zukünftig nicht mehr bei der Rentenberechnung zu berücksichtigen, wird die Betroffenen bis zu fünf Prozent oder maximal 100 Euro ihrer gesetzlichen Rente kosten. Dies ergibt eine aktuelle Analyse des Finanzdienstleisters MLP.

Die Höhe der Einbußen ist vor allem abhängig von der Dauer der Erwerbszeit und der Höhe des Einkommens. Besonders hart trifft die Kürzungsabsichten Angestellte, die kurz vor ihrer Rente stehen. Im Gegenzug zu jüngeren Arbeitnehmern haben sie nur noch begrenzten Spielraum, privat vorzusorgen.

Ein Uni-Absolvent, der mit 28 Jahren zum ersten Mal ins Berufsleben einsteigt, anfänglich 30.000 Euro verdient und im Alter von 37 Jahren erstmals über der Beitragsbemessungsgrenze von 61.200 Euro liegt, müsste nach Berechnungen von MLP derzeit rund 15 Euro monatlich in einen privaten Vorsorgevertrag investieren, um die geplante Abschaffung der Anrechnung von Ausbildungszeiten zu kompensieren.

'Die aktuellen politischen Entwicklungen zeigen Tag für Tag aufs Neue, dass die gesetzliche Rente bereits in naher Zukunft nur noch eine Basissicherung darstellen wird. Eine private und gut durchdachte Vorsorge ist daher unverzichtbar', sagt Gerhard Frieg, Vorstand der MLP AG.

Zur Historie der Rentenberechnung:
Die Anrechnung von Ausbildungszeiten wurde 1992 zum ersten Mal gekürzt - von 13 auf maximal sieben Jahre. Seit Anfang 1997 zieht die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) nur noch maximal drei Ausbildungsjahre zur Berechnung der gesetzlichen Rente heran. Diese Zeit wird mit dem durchschnittlichen jährlichen Einkommen des Versicherten bewertet. Bei der Erfüllung der Mindestversicherungszeit will die Bundesregierung nach heutigem Stand weiterhin bis zu acht Jahre berücksichtigen.

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