LANXESS Aktiengesellschaft
 

DGAP-News News vom 17.08.2007

Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003

LANXESS AG / Aktienrückkauf

Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

LANXESS AG, Leverkusen
WKN 547040
ISIN DE 0005470405

Der Vorstand der LANXESS AG hat am 10. August 2007 beschlossen, von der am 31. Mai 2007 von der Hauptversammlung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erteilten Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien Gebrauch zu machen und eigene Aktien zum Zwecke der Einziehung über die Börse zu erwerben.
Der von der LANXESS AG am 10. August 2007 per Ad-hoc-Mitteilung angekündigte Aktienrückkauf beginnt am 20. August 2007 und soll spätestens am 30. September 2007 beendet werden. Im Zuge des Aktienrückkaufs soll eine Gesamtzahl von Aktien im Gegenwert eines Gesamtkaufpreises (einschließlich Transaktionskosten) von maximal Euro 50.000.000,00 zurück erworben werden. Dies entspräche auf Basis des derzeitigen Kursniveaus (Stand 15. August 2007) von ca. Euro 36 einem Rückkaufvolumen von rund 1.390.000 Aktien bzw. 1,64 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Im Falle steigender oder fallender Aktienkurse ändert sich die Zahl der zu erwerbenden Aktien daher entsprechend.

Der Rückkauf erfolgt unter Führung eines Wertpapierhauses und in Übereinstimmung mit § 14 Abs. 2, § 20a Abs. 3 WpHG in Verbindung mit den Bestimmungen der Verordnung (EG) 2273/2003 der Kommission vom 22.12.2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates – Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen (nachfolgend 'EU-VO 2273/2003').

Das Wertpapierhaus trifft seine Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der LANXESS AG gemäß Artikel 6 Abs. 3 b) der EU-VO 2273/2003 unabhängig und unbeeinflusst von der LANXESS AG. Die LANXESS AG wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Wertpapierhauses nehmen.

Der jeweilige Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) für die zurück zu erwerbenden Aktien darf den Durchschnitt der Eröffnungsauktion im Xetra-Handelssystem an den drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb eigener Aktien an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main um nicht mehr als 10 % über oder unterschreiten. Darüber hinaus ist das Wertpapierhaus verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 5 der EU-VO 2273/2003 und die in diesem Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten. Der Kaufpreis darf dementsprechend den Kurs des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder, sollte dieser höher sein, den des höchsten unabhängigen Angebots an der Börse nicht überschreiten. Das Wertpapierhaus darf ferner an einem Tag zusammen nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an der der jeweilige Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin.

Die Transaktionen werden gemäß der EU-VO 2273/2003 bekannt gegeben; über die Fortschritte des Aktienrückkaufs wird die LANXESS AG regelmäßig unter www.lanxess.com informieren.

Leverkusen, im August 2007

Der Vorstand
DGAP 17.08.2007 

 
Sprache:      Deutsch
Emittent:     LANXESS AG
              Gebäude K10
              51369 Leverkusen
              Deutschland
Telefon:      +49 (0)214 30 33333
Fax:          +49 (0)214 30 40 944
E-mail:       ir@lanxess.com
Internet:     www.lanxess.com
ISIN:         DE0005470405
WKN:          547040
Indizes:      MDAX
Börsen: Amtlicher Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Hannover, München, Hamburg, Düsseldorf, Stuttgart;               Terminbörse EUREX
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service  



Zurück

powered by