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DGAP-News News vom 30.06.2014

ESTAVIS AG: 9,25 % Unternehmensanleihe 2013 / 2018 (ISIN DE000A1X3Q99 - WKN A1X3Q9) - Put-Rückzahlungsmitteilung nach § 8 Abs. 1 der Anleihebedingungen

DGAP-News: ESTAVIS AG / Schlagwort(e): Anleihe/Sonstiges
30.06.2014 / 17:48

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Die ESTAVIS AG, Uhlandstraße 165, 10719 Berlin, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 103691, (nachfolgend "ESTAVIS" oder die "Emittentin") gibt im Hinblick auf § 8 Abs. 1 der Anleihebedingungen für ihre 9,25 % Unternehmensanleihe 2013 / 2018 (ISIN DE000A1X3Q99 - WKN A1X3Q9) folgendes bekannt (die "Put-Rückzahlungsmitteilung"):

Die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft, Neuer Wall 77, 20354 Hamburg, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 7287, hat am 24. Juni 2014 im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots mehr als 50 % der Stimmrechte an der Emittentin erworben. Damit ist ein Kontrollwechsel im Sinne von § 8 Abs. 1 der Anleihebedingungen eingetreten.

Gemäß § 8 Abs. 1 der Anleihebedingungen ist jeder Anleihegläubiger nunmehr berechtigt, von der Emittentin die Rückzahlung oder, nach Wahl der Emittentin, den Ankauf seiner Schuldverschreibungen durch die Emittentin (oder auf ihre Veranlassung durch einen Dritten) zum Vorzeitigen Rückzahlungsbetrag insgesamt oder teilweise zu verlangen (die "Put Option"). Eine solche Ausübung der Put Option wird jedoch nur dann wirksam, wenn innerhalb des Put-Rückzahlungszeitraums Anleihegläubiger von Schuldverschreibungen im Nennbetrag von mindestens 30 % des Gesamtnennbetrages der zu diesem Zeitpunkt noch insgesamt ausstehenden Schuldverschreibungen von der Put Option Gebrauch gemacht haben.
Die Ausübung der Put Option muss durch den Anleihegläubiger innerhalb eines Zeitraums (der "Put-Rückzahlungszeitraum") von 30 (dreißig) Tagen, nachdem die Put-Rückzahlungsmitteilung veröffentlicht wurde, schriftlich gegenüber der depotführenden Stelle des Anleihegläubigers erklärt werden (die "Put-Ausübungserklärung"). Die Emittentin wird nach ihrer Wahl die maßgebliche(n) Schuldverschreibung(en) 7 (sieben) Tage nach Ablauf des Rückzahlungszeitraums (der "Put-Rückzahlungstag") zurückzahlen oder erwerben (bzw. erwerben lassen), soweit sie nicht bereits vorher zurückgezahlt oder erworben und entwertet wurde(n). Die Abwicklung erfolgt über Clearstream. Eine einmal gegebene Put-Ausübungserklärung ist für den Anleihegläubiger unwiderruflich.

Berlin, im Juni 2014

ESTAVIS AG
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