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DGAP-Ad-hoc News vom 21.01.2015

Deutsche Annington Immobilien SE: Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien der GAGFAH S.A. - Mindestannahmequote erreicht

Deutsche Annington Immobilien SE / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
21.01.2015 15:20

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.



Die Deutsche Annington Immobilien SE ("Deutsche Annington") teilt im Zusammenhang mit ihrem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot ("Angebot") für die Aktien ("GAGFAH-Aktien") der GAGFAH S.A., Luxemburg ("GAGFAH"), mit, dass zum 21. Januar 2015, 14:00 Uhr (MEZ) ("Referenzzeitpunkt"), die Anzahl der GAGFAH-Aktien, für die das Angebot angenommen wurde, zuzüglich der von der Deutsche Annington gehaltenen Finanz- oder sonstigen Instrumente betreffend GAGFAH-Aktien (einschließlich der von der GAGFAH am 20. Mai 2014 ausgegebenen
Wandelschuldverschreibungen), die den in §§ 25, 25a WpHG genannten Finanz- oder sonstigen Instrumenten entsprechen und die zum Erwerb von GAGFAH-Aktien führen könnten ("Finanzinstrumente"), 160.697.636 GAGFAH-Aktien betrug. Dies entspricht einem Anteil von 74,41 Prozent des derzeit bestehenden Grundkapitals und der derzeit bestehenden Stimmrechte der GAGFAH. Damit ist die in der am 19. Dezember 2014 veröffentlichten Angebotsunterlage (die "Angebotsunterlage") als Vollzugsbedingung enthaltene Mindestannahmequote erfüllt (unterstellt, dass sich das Grundkapital der GAGFAH bis zum Ablauf der Annahmefrist am 21. Januar 2015, 24:00 Uhr MEZ nicht erhöht). Die Deutsche Annington wird die endgültige Annahmequote voraussichtlich am 26. Januar 2015 veröffentlichen.
Zum Referenzzeitpunkt wurde das Angebot für 135.737.487 GAGFAH-Aktien, also 62,86 % des derzeit bestehenden Grundkapitals und der derzeit bestehenden Stimmrechte der GAGFAH, angenommen. Ferner hielt die Deutsche Annington zum Referenzzeitpunkt Finanzinstrumente, die zum Erwerb von rund 24.960.149 GAGFAH-Aktien, also rund 11,56 % des derzeit bestehenden Grundkapitals und der derzeit bestehenden Stimmrechte der GAGFAH, führen könnten.
Unter der Annahme eines Kontrollwechsels im Sinne der Bedingungen der von der GAGFAH am 20. Mai 2014 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen und des Eintritts aller Vollzugsbedingungen des Angebots am 21. Januar 2015 würde sich im Falle einer vollumfänglichen Ausübung der Wandlungsrechte unter den Wandelschuldverschreibungen die Anzahl der GAGFAH-Aktien von 215.952.555 um 30.478.854 GAGFAH-Aktien auf 246.431.409 GAGFAH-Aktien (bzw. auf ein Grundkapital von EUR 307.739.261,25) erhöhen. Bezogen auf diese erhöhte Aktienanzahl (bzw. dieses erhöhte Grundkapital) betrüge der Anteil der GAGFAH-Aktien, für die zum Referenzzeitpunkt das Angebot angenommen wurde, zuzüglich der GAGFAH-Aktien, die aus den zum Referenzzeitpunkt von der Deutsche Annington gehaltenen Finanzinstrumenten erworben werden können, ca. 65,21 %.

Über das Erreichen der Mindestannahmeschwelle hinaus steht der Vollzug des Angebots u. a. noch unter der Bedingung einer kartellrechtlichen Freigabe sowie unter verschiedenen weiteren in der Angebotsunterlage enthaltenen Bedingungen.

Wichtige Information:

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Tausch noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Tausch von GAGFAH-Aktien dar. Auch stellt diese Bekanntmachung weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Deutsche Annington-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen ergeben sich aus der durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestatteten Angebotsunterlage. Investoren und Inhabern von GAGFAH-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten.

Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.
Die Deutsche Annington-Aktien wurden und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der USA registriert. Aus diesem Grund dürfen die Deutsche Annington-Aktien, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, nicht in den USA sowie anderen Rechtsordnungen angeboten oder verkauft werden, wo dies einen Verstoß gegen nationales Recht darstellen würde. Es findet keine Registrierung der in dieser Bekanntmachung genannten Deutsche Annington-Aktien gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in den USA statt. Sofern die Deutsche Annington-Aktien nach der Einschätzung von Deutsche Annington Immobilien SE gemäß den Bestimmungen des U.S. Securities Act von 1933 einem U.S. Aktionär weder angeboten noch an diesen übertragen werden dürfen, erhält dieser U.S. Aktionär, der wirksam dieses Angebot annimmt, anstatt der ihm zustehenden Anzahl an Deutsche Annington-Aktien einen entsprechenden Barbetrag in Euro aus der Veräußerung der jeweiligen Anzahl von Deutsche Annington-Aktien.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Deutsche Annington Immobilien SE oder für sie tätige Broker außerhalb des öffentlichen Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar GAGFAH-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf GAGFAH-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden", "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Deutsche Annington Immobilien SE und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Deutsche Annington Immobilien SE und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Deutsche Annington Immobilien SE oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können.

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Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  Deutsche Annington Immobilien SE
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              Deutschland
Telefon:      +49 234 314 2384
Fax:          +49 234 314 888 2384
E-Mail: investorrelations@deutsche-annington.com Internet:     www.deutsche-annington.com
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Indizes:      MDAX
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