Deutsche EuroShop AG
 

DGAP-PVR News vom 23.04.2010

Deutsche EuroShop AG: Korrektur einer Veröffentlichung vom 21.04.2010 gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Deutsche EuroShop AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
23.04.2010 14:56

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Korrektur der Stimmrechtsmitteilung vom 21.04.2010:
Die BlackRock Inc., New York, U.S.A. hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 20.04.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Deutsche EuroShop AG, Hamburg, Deutschland, ISIN: DE0007480204, WKN: 748020 am 16.04.2010 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,00% (das entspricht 1323646 Stimmrechten) betragen hat. 3,00% der Stimmrechte (das entspricht 1323646 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG
zuzurechnen.



23.04.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  Deutsche EuroShop AG
              Oderfelder Straße 23
              20149 Hamburg
              Deutschland
Internet:     www.deutsche-euroshop.de
 
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