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DGAP-Ad-hoc News vom 30.03.2012

Commerzbank: EU-Kommission ändert Verkaufsauflage für Eurohypo in Abwicklungsauflage, organisatorische Maßnahmen zur Umsetzung beschlossen

Commerzbank AG  / Schlagwort(e): Sonstiges

30.03.2012 11:45

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Commerzbank: EU-Kommission ändert Verkaufsauflage für Eurohypo in Abwicklungsauflage, organisatorische Maßnahmen zur Umsetzung beschlossen

Die Europäische Kommission hat heute der Bundesrepublik Deutschland mitgeteilt, dass sie die Veräußerungsauflage aus dem Jahr 2009 für die Commerzbank-Tochter Eurohypo in eine Abwicklungsauflage geändert hat. Die Commerzbank muss demnach sowohl das Staatsfinanzierungsgeschäft (Public Finance) als auch den größten Teil der gewerblichen Immobilienfinanzierung (Nicht-Kernbereiche Commercial Real Estate) der Eurohypo vollständig abbauen. Lediglich ein deutlich reduzierter Teil der gewerblichen Immobilienfinanzierung in Deutschland, Vereinigtes Königreich, Frankreich und Polen darf weitergeführt werden. Laut den Auflagen der Europäischen Kommission sollen die Nicht-Kernaktivitäten der Eurohypo (Public Finance und Nicht-Kernbereiche des Commercial Real Estate Geschäfts) organisatorisch klar von den Kernaktivitäten (Kernbereiche des Commercial Real Estate Geschäfts) getrennt werden.

Die Vorstände von Commerzbank und Eurohypo haben beschlossen, die Auflagen der EU-Kommission wie folgt umzusetzen: Die Geschäftsfelder Commercial Real Estate und Public Finance werden organisatorisch neu ausgerichtet. Die Nicht-Kernaktivitäten werden künftig in einer neuen konzerninternen Abbaueinheit mit dem Namen 'Non Core Assets' (NCA) gemanagt. Ziel der Commerzbank ist es, die Portfolios dieser Nicht-Kernaktivitäten weiterhin konsequent zurückzuführen. Das deutlich reduzierte Commercial Real Estate Geschäft in Deutschland, Vereinigtes Königreich, Frankreich und Polen soll in den kommenden Jahren sukzessive auf die Commerzbank AG übertragen werden. Es wird künftig operativ Bestandteil des neu formierten Kernbank-Segments 'Real Estate and Ship Finance' (RES) der Commerzbank, das ab dem 1. Juli 2012 das bestehende Segment 'Asset Based Finance' (ABF) ersetzt. Die Kernaktivitäten im Bereich Commercial Real Estate werden auch weiterhin unter Risiko- und Rentabilitätsgesichtspunkten optimiert. Laut EU-Kommission muss zudem die Marke Eurohypo aufgegeben werden. Die Eurohypo wird zunächst unter Anpassung an die veränderten geschäftlichen Rahmenbedingungen fortgeführt. Die neue Firmierung wird zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.

Die Entscheidung der EU-Kommission sieht zudem weitere Auflagen vor: Die Kernaktivitäten im Bereich Commercial Real Estate dürfen bis Ende 2015 ein Volumen von 25 Milliarden Euro inklusive des jährlichen maximalen Neugeschäftsvolumens von 5 Milliarden Euro nicht überschreiten. Die Commerzbank muss ihre Bilanzsumme ausgenommen die Nicht-Kernaktivitäten bis Ende 2012 auf 600 Milliarden Euro reduzieren und darf diesen Wert bis Ende 2014 nicht überschreiten. Zudem wird das Akquisitionsverbot bis Ende März 2014 verlängert.



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