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DGAP-Ad-hoc News vom 08.12.2011

Der in den Szenarien der European Banking Authority (EBA) für die Commerzbank abschließend festgelegte Abzugsbetrag beläuft sich auf 5,305 Milliarden Euro

Commerzbank AG  / Schlagwort(e): Sonstiges

08.12.2011 18:06

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Der in den Szenarien der European Banking Authority (EBA) für die Commerzbank abschließend festgelegte Abzugsbetrag beläuft sich auf 5,305 Milliarden Euro

Nach den Vorgaben des Europäischen Rats müssen 71 international tätige europäische Banken zum 30. Juni 2012 eine deutlich über den geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben liegende Core-Tier-1-Quote von 9% nach Simulation eines Teilausfalls europäischer Staatsanleihen erfüllen. Derzeit liegt die Core-Tier-1-Quote der Commerzbank bei 9,4% (Stand: 30. September 2011).

Mit Blick auf die EU-Beschlüsse hat die EBA den von ihr für die betreffenden Banken am 26. Oktober 2011 genannten vorläufigen Abzugsbetrag nun wie angekündigt abschließend festgelegt. Der in den Szenarien der EBA für die Commerzbank abschließend festgelegte Abzugsbetrag beläuft sich auf 5,305 Milliarden Euro (vorläufiger Abzugsbetrag: 2,938 Milliarden Euro). Auch dieser abschließend festgelegte Abzugsbetrag ergibt sich fast ausschließlich aus den Ausfallannahmen der EBA zu europäischen Staatsanleihen, die sich in den Portfolien der Eurohypo befinden. Das Kerngeschäft der Commerzbank hingegen ist de facto nicht betroffen.
Die sich gegenüber dem vorläufigen Abzugsbetrag vom Oktober 2011 ergebende zusätzliche Belastung resultiert nahezu vollständig aus der sich nochmals zuspitzenden europäischen Staatsschuldenkrise. So hat sich etwa der von der EBA für Italien, Griechenland und Spanien insgesamt angesetzte Abzugsbetrag gegenüber der vorläufigen EBA-Zahl um rund 2 Milliarden Euro erhöht. Hinzu kamen die sich zum Jahresende aus Basel 2.5 ergebenden Kapitalabzüge, die bisher von der EBA außen vor gelassen wurden, und ein kleinerer währungsbedingter Anstieg der Risikoaktiva im 3. Quartal 2011.

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