DGAP-PVR News vom 26.03.2015
adidas AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
adidas AG
26.03.2015 17:35
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG
Wir haben folgende Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG am 24.03.2015 erhalten:
I.
Die Southeastern Asset Management, Inc., Memphis, Tennessee, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.03.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der adidas AG, Herzogenaurach, Deutschland am 24.03.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,01% (das entspricht 6298523 Stimmrechten) betragen hat.
3,01% der Stimmrechte (das entspricht 6298523 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
II.
Herr O. Mason Hawkins, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.03.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der adidas AG, Herzogenaurach, Deutschland am 24.03.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,01% (das entspricht 6298523 Stimmrechten) betragen hat.
3,01% der Stimmrechte (das entspricht 6298523 Stimmrechten) sind Herrn Hawkins gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.
26.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: adidas AG
Adi-Dassler-Straße 1
91074 Herzogenaurach
Deutschland
Internet: www.adidas-group.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
adidas AG
26.03.2015 17:35
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Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG
Wir haben folgende Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG am 24.03.2015 erhalten:
I.
Die Southeastern Asset Management, Inc., Memphis, Tennessee, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.03.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der adidas AG, Herzogenaurach, Deutschland am 24.03.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,01% (das entspricht 6298523 Stimmrechten) betragen hat.
3,01% der Stimmrechte (das entspricht 6298523 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
II.
Herr O. Mason Hawkins, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.03.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der adidas AG, Herzogenaurach, Deutschland am 24.03.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,01% (das entspricht 6298523 Stimmrechten) betragen hat.
3,01% der Stimmrechte (das entspricht 6298523 Stimmrechten) sind Herrn Hawkins gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.
26.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: adidas AG
Adi-Dassler-Straße 1
91074 Herzogenaurach
Deutschland
Internet: www.adidas-group.com
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